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RESERVE UND ZAHLUNG 

1.1.            Die Reserve wird durch die Erfüllung der „Form der Reserve“ gebildet, daß der „Ferien Haeuser“ für den Kunden den Auftrag von diesem sendet, später haben, mit der and Post geschickt zu werden, Telefax oder Post für „Ferien Haeuser“. 

1.2.            Nachdem die Aufnahme der „Form der Reserve Sie verletzter Ferien Haeuser“ den Kunden“ zu ihr „der Verwendbarkeit der Unterkunft informiert und das muß sie fortfahren, in der angegebenen Periode von 10 Tagen, zur Ablagerung von 40% des globalen Wertes des Aufenthalts. 

1.3.            Die Ablagerung über in Verbindung stehendem hat Wert des Signals und muß gebildet werden, indem sie Transference für das Konto hat, das in der Reserveform.

1.4. Mit der Zahlung, „Ferien Haeuser“ bestätigen die Reserve zu ihr, Senden zur Kunde Bestätigung von der gleichen

1.5. 60% des Remains wird in der Tat der Anlieferung des Schlüssels beseitigt, dieses „Ferien Haeuser“. 1.6 Wird bis zum dem Eigentümer oder den Ferien erbracht. Der Kunde muß von der Bestätigung der Reserve immer bewaffnet werden.

 

ABLAGERUNG VON VERSPRECHEN  

2.1. In der Tat der Anlieferung des Schlüssels, für schutz der körperlichen Eigenschaften der Eigentümer, der Kunde muß versprochene im Wert von 250,00€ zahlen. 

2.2. Im Beschädigung Fall, die selben wird es zu versprochene oder abgezogen, falls dieses dieses unzulänglich ist, entschädigung für die scadenm wird verlangt, falls dieses Gegenteil, versprochene wird zurückgebracht, in der Gesamtheit, im Ende des Aufenthalts.

 

DESISTANCES 

3.1. Der Kunde wird nicht vom Signal im Falle der Annullierung der Reserve zurückerstattet, die in einer minderwertigen angegebenen Periode zu einem Monat des Datums des Eingangs bestätigt wird. 

3.2. Der Kunde verliert 50% des Signals im Falle der Annullierung der Reserve, die in einer minderwertigen angegebenen Periode zu einem Monat des Datums des Eingangs bestätigt wird. 

3.3. Der Kunde verliert das Signal nicht im Falle der Annullierung der Reserve, die in einer überlegenen angegebenen Periode die 60 gezählten Tage des Datums des Eingangs bestätigt wird.             

VERANTWORTLICHKEIT

 4.1.„Die Ferien Haeuser“ haben für objekt Agentur der Mieten der Häuser von Behausung für Ferien und Services der Wohnung für landwirtschaftlichen Tourismus. 

4,2. Die Eigentümer der Häusern, Landhäuser, Wohnungen oder Zimmer sind verantwortlich für die aufgeführten Beschreibungen , sowie für den Zustand des Eigentums und allen  gegebenen Informationen des Mietobjektes. 

4.3. Trotz der Bestätigung der Informationen durch „Ferien Haeuser“ kann die zuständige Person nicht haftbar gemacht werden.  

4.4. Es ist die Verantwortung der Eigentümer oder der Person, die von diesem bestimmt wird. Er nimmt sich aller Probleme an, die während des Aufenthalts (Wasserschaden, gehemmte Kanalisation, geschmolzene Lampen, Reinigung, etc …). 

4.5. „Ferien Haeuser“ ist nicht verantwortlich für alle Unfälle, die während des Aufenthalts entstehen, dies ist die ganze Verantwortung  des Kunden sowie der Eltern von  Kindern (Schwimmteich oder anderswo).